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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – DJ ROBINHO, INH. ROBIN KOLB

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über DJ-, Musik-, Moderations- und Eventdienstleistungen zwischen DJ Robinho, Inh. Robin Kolb, Carrer de S’Illot 13, 07400 Alcúdia, Spanien, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und dem jeweiligen Auftraggeber. Für Veranstaltungen, die auf dem Gebiet der Schweiz stattfinden, werden die Leistungen durch KR Events, s/o Sarya AG, Chamerstrasse 174, 6300 Zug, UID CHE-208.038.941, erbracht und abgerechnet. In diesen Fällen gelten diese AGB entsprechend, soweit nicht zwingendes Schweizer Recht entgegensteht. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Vertragsabschluss und Wirksamkeit
Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Angebots bzw. Vertrages zustande. Der Vertrag wird jedoch erst wirksam, wenn die vereinbarte Anzahlung fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsdatum beim Auftragnehmer eingegangen ist. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem unterzeichneten Angebot bzw. Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.

Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere DJ-Performance und musikalische Gestaltung, Moderation, Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik sofern gebucht sowie Auf- und Abbau der vereinbarten Technik. Der Auftragnehmer ist in der künstlerischen Gestaltung frei. Musikwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ein Anspruch auf das Abspielen bestimmter Titel besteht nicht. Vereinbarte Zeiten sind verbindlich, Verlängerungen vor Ort werden gesondert berechnet.

Preise und Zahlung
Es gelten die im unterzeichneten Vertrag genannten Preise. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsdatum ist eine Anzahlung in Höhe von 200,00 € netto zu leisten. Erst mit fristgerechtem Eingang dieser Anzahlung wird der Vertrag wirksam und der Termin verbindlich reserviert. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens bis einen Tag nach der Veranstaltung zu zahlen. Für Leistungen an Privatkunden in Deutschland erfolgt die Abrechnung durch das spanische Unternehmen DJ Robinho, Inh. Robin Kolb, unter Verwendung der deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE352796316. Bei Leistungen an Unternehmer erfolgt die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren ohne Ausweis deutscher Umsatzsteuer. Für Veranstaltungen in der Schweiz erfolgt die Abrechnung durch KR Events nach Schweizer Recht.

Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis 4 Wochen, also 28 Tage, vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei einer Stornierung weniger als 4 Wochen vor dem Termin wird die Anzahlung in Höhe von 200,00 € netto als Stornogebühr einbehalten. Erfolgt die Stornierung am Veranstaltungstag oder erscheint der Auftraggeber nicht, ist der volle vereinbarte Gesamtbetrag zu zahlen. Bereits entstandene Kosten für Reise, Unterkunft, Technikmiete oder Drittleister sind zusätzlich zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Ausfall und höhere Gewalt
Bei Krankheit, Unfall oder sonstiger unverschuldeter Verhinderung bemüht sich der Auftragnehmer um gleichwertigen Ersatz. Bei höherer Gewalt wie Unwetter, behördlichen Anordnungen oder Reisebeschränkungen besteht kein Anspruch auf Durchführung. Bereits gezahlte Beträge können für einen Ersatztermin verwendet werden.

Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt einen geeigneten und sicheren Stromanschluss, einen trockenen und geschützten Platz für die Technik sowie Zugang mindestens zwei Stunden vor Beginn der Veranstaltung zur Verfügung. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist ein überdachter und witterungsgeschützter Bereich zwingend erforderlich. Für Schäden an der Technik durch Gäste oder Dritte haftet der Auftraggeber.

Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für indirekte Schäden, insbesondere Umsatz- oder Imageschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt.

Verwertungsgesellschaften
Gebühren für Verwertungsgesellschaften wie GEMA in Deutschland oder SUISA in der Schweiz trägt der Veranstalter. Der Auftragnehmer meldet keine Veranstaltungen bei diesen Stellen an.

Bild- und Tonaufnahmen
Mitschnitte der DJ-Leistung sind nur mit Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt. Der Auftragnehmer darf Bild- und Videomaterial der Veranstaltung zu Referenz- und Werbezwecken nutzen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.

Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet. Es gilt die Datenschutzerklärung der jeweiligen Website.

Anwendbares Recht
Für Verträge mit DJ Robinho, Inh. Robin Kolb, gilt spanisches Recht. Für Verträge mit KR Events gilt Schweizer Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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